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24.08.2010, 09:24 Uhr
Rudolf Götz (CDU) fordert: Erdverkabelung muss beim Netzausbau stärker genutzt werden
Vor dem Hintergrund der Landtagsdebatte zum Thema Höchstspannungsleitungsbau zeigte sich das Bestreben, einen gemeinsamen Entschließungsantrag, von allen Parteien getragen, hinzubekommen. Aus diesem Grund wurde die weitere Behandlung dem Umweltausschuss überwiesen.
Alle Parteien sind sich einig, dass in Niedersachsen für die Pilotstrecken Diele-Niederrhein, Ganderkesee-St.Hülfe und Wahle-Mecklar, Teilerdverkabelung vorgesehen werden muss. Dies ist technisch machbar und vor allem umlagefähig. D.h., die Stromkunden würden die Mehrkosten mittragen, und nicht die Stromkonzerne allein. Dadurch ist das bisherige Argument der Netzbetreiber, die Strecken als Erdkabel würden für sie nicht wirtschaftlich sein, vom Tisch. Dies ist durch Bundesrecht abgesichert.
Die bisherige Gangart der Netzbetreiber, kategorisch Erdkabelstrecken abzulehnen, wird immer unglaubwürdiger. Deshalb ist es richtig, dass die Genehmigungsbehörden des Landes angekündigt haben, nur die eingriffsärmere Ausbautechnik zu genehmigen. Da dies bisher nicht der Fall ist, wurden die Antragsunterlagen vom Land zurückgeschickt. Ein Beweis, so Rudolf Götz, dass es dem Land ernst ist, für die Rechte der Bürger zu kämpfen. Immer mehr zeigt sich, dass neben der Bundesgesetzgebung (EnLAG), die Landesraumordnung das entscheidende Instrument ist, die Schutzziele des Bürgers zu berücksichtigen.
Ganz wichtig und herauszustellen ist, so Rudolf Götz:
Der dringende und erforderliche Netzausbau kann nur ohne Verzögerung umgesetzt werden, wenn durch die Netzbetreiber die Bürger ernst genommen werden. Schon im Vorfeld ist auf die Widerstände einzugehen. Dies geht nur mit Erdkabelstrecken.
Nicht nur die Bürger sondern auch die Landespolitik hat den Eindruck, dass in den sensiblen Bereichen der Trassenplanungen, der Wille des Gesetzgebers nicht respektiert wird. Es werden die neuen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft. Ziel der Landesregierung muss es sein, an der Seite der Bürger, im Rahmen des Raumordnungsverfahrens und der Planfeststellung, bei der Annäherung an Siedlungen, Effizienz zu erreichen. Kurze Abschnitte müssen zu größeren wirtschaftlichen Teilabschnitten der Erdverkabelung zusammengefasst werden.
Eine Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen, dass EnLAG so zu ändern, dass nur noch Erdverkabelung für 380 KV-Leitungen erlaubt wird, scheint nicht sinnvoll. Vieles spricht dafür, dass die süddeutschen Länder, quer durch die Parteien, einer Änderung nicht zustimmen würden.
Durch eine klare und eindeutige Haltung des Niedersächsischen Landtages sollten die Netzbetreiber endlich  erkennen, dass die notwendige Modernisierung der Stromstrecken nur im Rahmen der geschilderten Vorgaben eine Erfolg versprechen. 
Die Ziele der Bürgerinitiativen, die neue HGÜ Technik für den Transsport von Strom über lange Strecken zu fordern, sind nicht aus dem Auge zu verlieren. Sollte es nicht möglich sein, eine vernünftige Planung für die Strecke Wahle-Mecklar vorzulegen, ist dies die einzige Alternative.
Die Stromerzeuger und Stromnetzbetreiber müssen ein Interesse haben, den gewonnenen Strom von der Küste in die Industriezentren weiter zu leiten. Dies geht nur zukunftsorientiert und im Einvernehmen mit dem Land und seinen Bürgern.
24.08.2010, 09:25 Uhr

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